Wort davor: anteichen

(Anteiding)
sprachliche Erläuterung: nd. ande(ghe)dinge.

Anteiding (I)
Erklärung: gerichtliche Anfechtung.

Anteiding (II)
Erklärung: Inanspruchnahme.

Wort danach: anteidingen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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