Wort davor: Anspruchbrief
ansprüchig
ansprüchig (I)
Erklärung:
von Personen.
ansprüchig (I 1)
Erklärung:
Anspruch erhebend.
- Belegtext:
so offt die ... ansprüchig wuerden
Datierung: 1475
Fundstelle: GeöArch. II 1 S. 248
ansprüchig (I 2)
Erklärung:
beklagt.
- Belegtext:
die erbern lut ... von yeman anspruechig wurdent
Datierung: 1370
Fundstelle: SchrBodensee 7 (1876) 119
- Belegtext:
ansprüchig mit gericht und rechte
Datierung: 1401
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: LSchrP. 188
Faksimile
ansprüchig (II)
Erklärung:
von Sachen: beansprucht, rechtlich angefochten.
vgl.
ansprechig,
ansprechiglich,
irrig.
Wort danach: Anspruchleute
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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