Wort davor: Anspruchbrief

ansprüchig

ansprüchig (I)
Erklärung: von Personen.

ansprüchig (I 1)
Erklärung: Anspruch erhebend.

ansprüchig (I 2)
Erklärung: beklagt.
ansprüchig (II)
Erklärung: von Sachen: beansprucht, rechtlich angefochten.
vgl. ansprechig, ansprechiglich, irrig.

Wort danach: Anspruchleute

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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