Wort davor: Ansprecher

ansprechig
sprachliche Erläuterung: -ä-, rh. -ei-, nd. -sprakich; Nebenform ansprechtig.
vgl. ansprüchig.

ansprechig (I)

ansprechig (I 1)
Erklärung: ansprechig sein klagen, schmähen; substantiviert: Kläger.

ansprechig (I 2)
Erklärung: beklagt.
ansprechig (II)
Erklärung: von Sachen: angefochten, bestritten.

Wort danach: ansprechiglich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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