Wort davor: Ansprachbezahlung

Ansprache
sprachliche Erläuterung: ahd. anaspracha, nd. ansprake, -sproke, -ö-, fries. onspreke, ags. onspræc; Nebenform anspracht 1448 HeilbronnUB. I 357; anesproche uä.; vereinzelt mask.
vgl. Anzicht, Forderung (II), Innehaltung, Klage, Krieg (III), Recht, Span, Zicht.

Ansprache (I)
Erklärung: wörtlich.

Ansprache (I 1)
Erklärung: Klage(erhebung), Klageformel.
Ansprache (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: jemanden in ansprache nehmen, in die ansprache legen beschuldigen, beklagen.
Ansprache (I 2)
Erklärung: Versprechen.
Ansprache (I 3)
Ansprache (II)
Erklärung: übertragen.

Ansprache (II 1)
Erklärung: persönlicher und dinglicher Anspruch, Forderung, intentio, gravamen, arrestatio; in ansprache sein beansprucht werden. in ansprache stehen beanspruchen. in ansprache ziehen beanspruchen.
Ansprache (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: in ansprache sein beansprucht werden; in ansprache stehen beanspruchen; in ansprache ziehen ebs.

Ansprache (II 2)
Erklärung: Rechtsstreit; zu ansprache kommen in einen Rechtsstreit verwickelt werden.
Ansprache (II 3)
Erklärung: Widerspruch, Einspruch.
Ansprache (II 4)
Erklärung: Rechtsame.
Ansprache (II 5)
Erklärung: Geschenk an die Wöchnerin.

Wort danach: Ansprachspruch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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