Wort davor: ansippen

Ansitz
Erklärung: fester Wohnsitz, Erbgut.
sprachliche Erläuterung: nd. ansete.

Ansitz (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Recht des (ältesten) Sohnes, dies Erbgut zu übernehmen.

Wort danach: ansitzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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