Wort davor: Ansegelung

ansehen

ansehen (I)
Erklärung: sehen überhaupt.

ansehen (II)
Erklärung: erachten.
ansehen (III)
Erklärung: berücksichtigen, beachten.
ansehen (IV)
Erklärung: beschließen, verordnen.
ansehen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: steuerlich einschätzen.
ansehen (IV Spiegelstrich 2)
Erklärung: strafen.
sprachliche Erläuterung: vgl. animadvertere.
ansehen (IV Spiegelstrich 3)
Erklärung: betrauen.

Wort danach: Ansehenbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten