Wort davor: Ansegelung
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ansehen (I)
Erklärung:
sehen überhaupt.
ansehen (II)
Erklärung:
erachten.
ansehen (III)
Erklärung:
berücksichtigen, beachten.
ansehen (IV)
Erklärung:
beschließen, verordnen.
ansehen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
steuerlich einschätzen.
- Belegtext:
wer nit gnug oder tze klain trage das der höher angesehen werde
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: AugsbChr. II 120
ansehen (IV Spiegelstrich 2)
Erklärung:
strafen.
sprachliche Erläuterung:
vgl. animadvertere.
ansehen (IV Spiegelstrich 3)
Erklärung:
betrauen.
- Belegtext:
mit der braugerechtigkeit ... zu providiren und anzusehen
Datierung: 1666
Fundstelle: Scheidt,Bierbr. 24
- Belegtext:
mit vormundschafften angesehen
Datierung: 1746
Fundstelle: Klingner I 340
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Wort danach: Ansehenbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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