Wort davor: Anschüttung
anschwören
anschwören (I)
Erklärung:
unter Eid zueignen.
- Belegtext:
nachdem ... er einen seiner sune ... ein ... pfrunde ... verliehen und den nach gewonlicher weise anschweren mussen
Datierung: 1506
Fundstelle: GeöArch. III 120
- Fundstelle: Stallaert I 33
anschwören (II)
Erklärung:
fluchen.
- Belegtext:
wan jemand ein anderen anschwert oder übels wünscht
Datierung: 1494
Fundstelle: LBAppenzIR. 15
anschwören (III)
Erklärung:
sich eidlich anschließen.
Wort danach: Ansedel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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