Wort davor: Anschreibung
anschreien
anschreien (I)
Erklärung:
das Gerüfte erheben (über jemanden).
anschreien (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
einen Einbrecher anrufen.
anschreien (II)
Erklärung:
(gerichtlich) aufbieten.
anschreien (III)
Erklärung:
(das Gericht) anrufen.
anschreien (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zu Hilfe rufen.
anschreien (IV)
Erklärung:
Frieden gebieten.
anschreien (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Friede, Asylrecht fordern.
anschreien (V)
Erklärung:
Kunden anlocken.
- Belegtext:
sol kainer niemands anschreyen oder beruffen, von im ze kaufen
Datierung: 1476
Fundstelle: Donauwörth(Stenger) 179
anschreien (V Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Verkäufer bestürmen.
- Belegtext:
daß niemand, so was zu verkauffen ... bringet ... nicht angelauffen ..., umbgerücket oder angeschryen werden solle
Datierung: 1740
Fundstelle: MünsterPolO. 33
anschreien (VI)
vgl.
ungeserigt.
- Belegtext:
welck ... frau des andern dodt ... erlevet, ... schall ... raade und raadeleve ... nehmen angeschriget als ... hier ... von olders wonlick is gewesen
Datierung: 1464
Fundstelle: Kosmann,StettinStatR. 87
Wort danach: anschulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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