Wort davor: Anschreibe

anschreiben

anschreiben (A)
Erklärung: in sinnlicher Bedeutung.

anschreiben (A I)
Erklärung: aufschreiben, eintragen, verzeichnen.

anschreiben (A I 1)
Erklärung: jemanden.

anschreiben (A I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Soldaten anwerben.
anschreiben (A I 2)
Erklärung: etwas.
anschreiben (A I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: bergmännisch: bestätigen.
anschreiben (A I 2 Spiegelstrich 2)
Erklärung: bei einer Behörde anzeigen; Konkursforderung anmelden; sich für eine Stelle melden.
anschreiben (A II)
Erklärung: Geld.

anschreiben (A II 1)
Erklärung: anrechnen.
anschreiben (A II 2)
Erklärung: Rechnung führen.
anschreiben (A II 3)
Erklärung: ankreiden, borgen.
anschreiben (B)
Erklärung: übertragen.

anschreiben (B I)
Erklärung: zuschreiben.
anschreiben (B II)
Erklärung: vergelten.
anschreiben (B III)
Erklärung: ausschreiben, bekanntmachen umb sein steur angeschriben zur Begleichung aufrufen.
anschreiben (B IV)
Erklärung: abschätzen.

Wort danach: Anschreibgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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