Wort davor: Anschicker

Anschicksmann
Erklärung: Vermittler, Unterhändler.

Anschicksmann (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Kaufliebhaber.

Wort danach: Anschickung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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