Wort davor: Ansassung
Ansatz
sprachliche Erläuterung:
mnd. ansate, nl. aensat.
Ansatz (I)
Erklärung:
Einsetzung.
Ansatz (I 1)
Erklärung:
Herrschafts- oder Besitzantritt.
Ansatz (I 2)
Erklärung:
gerichtliche Einweisung des Prozeßsiegers in die Güter des Gegners.
Ansatz (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
pfandweise bis zum endgültigen Entscheid oder bis der Gegner seinen Pflichten nachgekommen ist.
- Belegtext:
im hangendem ansatz
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. 149
Ansatz (I 3)
Erklärung:
Verfügung, Befehl.
Ansatz (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Termin.
- Belegtext:
gerichtlichen ansatz
Datierung: 1596
Fundstelle: AktGegenref.2 I 193
Ansatz (II)
Erklärung:
Einschätzung.
Ansatz (II 1)
Erklärung:
Gerichtseinschätzung zur Steuer.
Ansatz (II 2)
Erklärung:
Schätzungswert.
- Belegtext:
ansaz und einschäzungen
Fundstelle: OÖLTfl. I 52
Ansatz (III)
Erklärung:
was sich angesetzt hat oder anschließt.
Ansatz (III 1)
Erklärung:
Ansatz am Flusse.
Ansatz (III 2)
Ansatz (III 3)
Erklärung:
vor einem Fenster des Erdgeschosses angebrachter Verkaufstisch.
Ansatz (IV)
Erklärung:
verschiedenes.
Ansatz (IV 1)
Erklärung:
Einleitung des Prozesses, Gerichtsbeginn.
Ansatz (IV 2)
Erklärung:
Vorhaben, Anschlag, Angriff.
Ansatz (IV 3)
Wort danach: Ansatzbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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