Ansässigkeit
sprachliche Erläuterung:
seit dem 18. Jahrhundert.
Ansässigkeit (I)
Erklärung:
Recht der Einwohnerschaft, durch Grund- oder Hausbesitz gewährleistet.
Wort danach: Ansässigkeitsbeschwerde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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