Wort davor: ansässig

Ansässigkeit
sprachliche Erläuterung: seit dem 18. Jahrhundert.

Ansässigkeit (I)
Erklärung: Recht der Einwohnerschaft, durch Grund- oder Hausbesitz gewährleistet.

Ansässigkeit (II)
Erklärung: Ansässigkeitssteuer.

Wort danach: Ansässigkeitsbeschwerde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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