Wort davor: Ansal

Ansaß, Ansaß

Ansaß (I)
Erklärung: Ansässiger, im Gegensatz zum Bürger oder bloßen Aufenthalter.

Ansaß (II)
Erklärung: Grundherrschaftsuntertan, der im eigenen Hause wohnt.

Wort danach: Ansässe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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