Wort davor: anrüftig

Anrufung

Anrufung (I)
Erklärung: Gesuch, Bitte um Hilfe.

Anrufung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gesuch um etwas.
sprachliche Erläuterung: mit Genitiv.
Anrufung (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: besonders Gesuch um gerichtliche Hilfe, Anrufung des Gerichts.
Anrufung (II)
Erklärung: Warnung.

Wort danach: anrügen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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