Wort davor: anrüftig
Anrufung
Anrufung (I)
Erklärung:
Gesuch, Bitte um Hilfe.
Anrufung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gesuch um etwas.
sprachliche Erläuterung:
mit Genitiv.
Anrufung (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
besonders Gesuch um gerichtliche Hilfe, Anrufung des Gerichts.
- Belegtext:
von anruefung wegen ze ban geton
Datierung: 1435
Region/Autor/Textsorte:
Rottweil
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 41 (1920) 355
- Belegtext:
invocation oder anruffunge
Datierung: 1466
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: ArchUFrk. 46 (1904) 163
- Belegtext:
auf eingewendte klag und gebührende anruefung
Datierung: 1683
Fundstelle: MittSchulg. 3 (1893) 87
- Belegtext:
anruffung des weltlichen arms
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 64
Faksimile
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Anrufung (II)
Erklärung:
Warnung.
Wort danach: anrügen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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