Wort davor: Anredemahlgeld

anreden

anreden (I)
sprachliche Erläuterung: mit Akkusativ der Person.

anreden (I 1)
Erklärung: ansprechen.

anreden (I 1 a)
Erklärung: ins Gespräch, zu Verhandlungen ziehen.

anreden (I 1 b)
Erklärung: Dienstvertrag schließen.

anreden (I 1 b alpha)
Erklärung: von Seiten der Dienstherrschaft aus.
anreden (I 1 b beta)
Erklärung: von Seiten des Dienenden aus.
anreden (I 1 c)
Erklärung: mit Bitten, Forderungen an jemanden herantreten.
anreden (I 1 c Spiegelstrich 1)
Erklärung: auffordern.
anreden (I 1 d)
Erklärung: ermahnen.
anreden (I 1 d Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch substantiviert.
anreden (I 1 d Spiegelstrich 2)
Erklärung: an eine Pflicht erinnern, etwas von jemandem einfordern.
anreden (I 2)
Erklärung: gerichtlich belangen.
anreden (I 2 Spiegelstrich 1)
anreden (I 2 Spiegelstrich 2)
Erklärung: zum Kampf herausfordern.
anreden (II)
Erklärung: mit Akkusativ der Sache.

anreden (II 1)
Erklärung: für sich verlangen, einfordern.
anreden (II 2)
Erklärung: mit Worten angreifen.
anreden (III)
Erklärung: mit Dativ der Person.

anreden (III 1)
Erklärung: mitteilen, berichten.
anreden (III 2)
Erklärung: übel nachreden.

Wort danach: Anredezeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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