Wort davor: anrechnen
Anrechnung
Anrechnung (I)
Erklärung:
Rechnungslegung.
- Datierung: 1541
Fundstelle: ZSchweizR. 9 (1861) RQ. 37
Anrechnung (II)
Erklärung:
Aufrechnung.
Anrechnung (II Spiegelstrich 1)
- Belegtext:
gegenseitige anrechnung dessen, was einer dem andern schuldig ist
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 16 § 300
Anrechnung (II Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Zurechnung der Gerade zum Pflichtteil der Tochter.
Wort danach: Anrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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