Wort davor: annennen
annöten
sprachliche Erläuterung:
obd.
annöten (I)
Erklärung:
(zum Verkauf) anbieten.
annöten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
zum Kauf anlocken.
annöten (II)
Erklärung:
befehlen.
- Belegtext:
annöten und gepiethen
Datierung: 1517
Fundstelle: MaxBO. Art. 57
annöten (III)
Erklärung:
jemanden zu etwas nötigen, etwas jemandem aufnötigen.
Wort danach: annötigen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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