Wort davor: annennen

annöten
sprachliche Erläuterung: obd.

annöten (I)
Erklärung: (zum Verkauf) anbieten.

annöten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: zum Kauf anlocken.
annöten (II)
Erklärung: befehlen.
annöten (III)
Erklärung: jemanden zu etwas nötigen, etwas jemandem aufnötigen.

Wort danach: annötigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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