Wort davor: Annehmungsbrief

Annehmungsgeld
Erklärung: Aufnahmegebühr neuer Bürger.

Annehmungsgeld (Spiegelstrich 1)
Erklärung: neuer Stubengesellen in einer Zunft oder Gesellschaft.

Wort danach: Annehmungspfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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