Wort davor: Annehmelehengeld
annehmlich
sprachliche Erläuterung:
mnd. annamelik.
annehmlich (I)
Erklärung:
von Personen.
annehmlich (I 1)
Erklärung:
rechtlich einwandfrei.
annehmlich (I 2)
Erklärung:
persönlich angenehm, sympathisch.
- Belegtext:
ein redliche und dem vogtherrn ein annembliche persohn
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V Tit. 159 § 5
- Belegtext:
denen nachtparn geföllig und annemblich
Datierung: 1638
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: ÖW. V 798
Faksimile
annehmlich (II)
Erklärung:
von Sachen.
annehmlich (II 1)
Erklärung:
ordnungsgemäß.
annehmlich (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
adverbial.
- Belegtext:
betalen unde bereden guotliken unde annamelken
Datierung: 1349
Fundstelle: MecklUB. X nr. 6962
annehmlich (II 2)
Erklärung:
annehmbar.
Wort danach: Annehmlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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