Wort davor: Annehmlichkeit

Annehmung
sprachliche Erläuterung: nd. anneminge, annaminge.

Annehmung (I)
Erklärung: Entgegennahme.

Annehmung (I 1)
Erklärung: von Sachen: Empfang.

Annehmung (I 2)
Erklärung: von Personen.

Annehmung (I 2 a)
Erklärung: Aufnahme in einen Verband.
Annehmung (I 2 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Bürger.
Annehmung (I 2 b)
Erklärung: von Kindern, Adoption.
Annehmung (I 2 c)
Erklärung: zu bestimmten Diensten oder Ämtern, Dingung, Bestellung, Heuerung.
Annehmung (I 2 d)
Erklärung: Verhaftung.
Annehmung (II)
Erklärung: Übernahme von Aufgaben, Verpflichtungen.
Annehmung (III)
Annehmung (IV)
Erklärung: vereinzelt.

Annehmung (IV 1)
Erklärung: Nutznießung, Genuß.
Annehmung (IV 2)
Erklärung: Unternehmungen, Handlungen.
sprachliche Erläuterung: mnl.

Wort danach: Annehmungsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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