Annahmegeld
Annahmegeld (I)
Erklärung:
Aufnahmegebühr in das Bürgerrecht, in eine Zunft, Gesellschaft.
Wort danach: Annahmung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten