Wort davor: Annahmefrage

Annahmegeld

Annahmegeld (I)
Erklärung: Aufnahmegebühr in das Bürgerrecht, in eine Zunft, Gesellschaft.

Annahmegeld (II)

Wort danach: Annahmung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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