Wort davor: Anmachgeld

anmächtigen

anmächtigen (I)
Erklärung: im Namen jemandes, für jemanden handeln.

anmächtigen (II)
Erklärung: etwas sich aneignen.

Wort danach: anmahlen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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