Wort davor: Anliegenheit
Anlieger
sprachliche Erläuterung:
anläger, nd. anligger.
Anlieger (I)
Erklärung:
Grenznachbar.
- Belegtext:
so soll in concursu retractuum ... der anläger das vorrecht vor dem agnaten, der nicht zugleich anläger ist, zum abtrieb behalten
Datierung: 1797
Fundstelle: Breidenbach 80
- Belegtext:
solche anlieger [am fluß] ... verlangten ihren anteil am eroberten boden
Region/Autor/Textsorte:
Goethe
Fundstelle: DWB. I 403
- Fundstelle: Knapp,NBeitr. 88
- Fundstelle: SchwäbWB. I 237
Anlieger (II)
Erklärung:
Teilhaber an einem Geschäft.
- Fundstelle: SchwäbWB. I 237
[weitere Angaben: ohne Beleg]
Wort danach: Anliegung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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