Wort davor: Anliegenheit

Anlieger
sprachliche Erläuterung: anläger, nd. anligger.

Anlieger (I)
Erklärung: Grenznachbar.

Anlieger (II)
Erklärung: Teilhaber an einem Geschäft.

Wort danach: Anliegung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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