Wort davor: anlendung
anlernen
- Belegtext:
ob er angelernt sei was er sagen solle
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 27 § 6
- Belegtext:
daß der richter dem gefangenen die umbständt der missethat nicht vorsage, und also gleichsamb anlehrne
Fundstelle: NÖLGO. 1656(CAustr.) I 32 § 4
- Fundstelle: SchwäbWB. I 236
Wort danach: anliefern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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