Wort davor: Anleitbesitzungsbrief

Anleitbrief

Anleitbrief (I)
Erklärung: Urkunde über die Anleit (I).

Anleitbrief (II)
Erklärung: Beurkundung eines Vertrages oder Urteils in Anleit-Sachen [wie Anleit (II)].
Anleitbrief (III)
Erklärung: Urkunde, durch die dem Gläubiger die Anleit (III) erteilt wird.
vgl. Anleitungsbrief.
Anleitbrief (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch Ladung (des Beklagten).

Wort danach: Anleiteinforderung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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