Wort davor: anleitbar

Anleitbesitzung
Erklärung: der reine Pfandbesitz, der nur Aufsichts- und Verwaltungsrecht einschließt, im Gegensatz zur nützlichen Gewere, das 1. Stadium im Anleit-Prozeß (wie Anleit III).

Wort danach: Anleitbesitzungsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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