Wort davor: Anleitanschlag
anleitbar
Erklärung:
der Anleit (I) fähig.
- Belegtext:
es kein gute folg ist, daß, wann an einem orth der Cajus ein lehen hat, und andere lehen desselbigen orths ... schon anlaitbar seyn, daß eben darumb auch sein des Caji lehen für anlaitbar zu halten
Datierung: 1721
Fundstelle: Bluemblacher 28
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- Belegtext:
leibgeding und die freystift sind eigentlich nicht anlaitbar
Fundstelle: Schmeller2 I 1528
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
Wort danach: Anleitbesitzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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