Wort davor: Anlegung

Anlehen
sprachliche Erläuterung: anleyhen, anlechen ahd. analêhan Schade2 I 16.

Anlehen (I)
Erklärung: Hingabe vertretbarer Sachen gegen Erstattung; Darlehen (mutuum).
vgl. Anleihung.

Anlehen (I 1)
Erklärung: im Allgemeinen.
Anlehen (I 2)
Erklärung: insbesondere von Geld; Borg.
Anlehen (I 3)
Erklärung: staatliche, öffentliche Anleihe.
vgl. Anlehnung, Anlehnungschaft.
Anlehen (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: gewaltig anlehen Zwangsanlehen.
Anlehen (II)
Erklärung: zeitweise Überlassung nicht vertretbarer Sachen, Leihe [commodatum].
Anlehen (III)
Erklärung: anlechen belehnter Besitz.

Wort danach: Anlehenspräsentgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten