Anleger
sprachliche Erläuterung:
nd. anlegger, -ligger, -lecgher, nl. aenleger, hd. Nebenform anlieger.
Anleger (I)
Erklärung:
Antragsteller, Kläger.
Wort danach: Anlegeramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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