Anlaßbrief
Erklärung:
Urkunde über einen Schiedsgerichtsvertrag.
sprachliche Erläuterung:
anloß-, nd. anlatesbreff.
vgl.
Hintergangbrief.
Wort danach: anlassen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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