Wort davor: anlangen

Anlanger
Erklärung: der um etwas bittet.

Anlanger (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Appellant.

Wort danach: Anlangung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten