Wort davor: anklaftern

Anklage
Erklärung: förmliche Beschuldigung vor Gericht.
sprachliche Erläuterung: ank(h)lag(h)(e), an(e)c(h)lag(h)(e), -clagke, -clacht, -claigt.

Wort danach: anklagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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