Wort davor: Ankerplatz

Ankerrecht

Ankerrecht (I)
Erklärung: Befugnis, auf fremden Grund unentgeltlich Anker zu werfen.

Ankerrecht (II)
Erklärung: wie Ankergeld.

Wort danach: Ankerstelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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