Wort davor: Ankehrreiter
Ankehrt
Erklärung:
Gebühr.
- Belegtext:
sol der amptmann, der solich teylung tut, x ß und sin ankert vorußnemen
Datierung: 1510
Region/Autor/Textsorte:
JaunLR.
Fundstelle: FreiburgÜGBl. 9 (1902) 17
Wort danach: Ankehrung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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