Wort davor: ankallen
Ankauf
Ankauf (I)
Erklärung:
Einkauf.
Ankauf (II)
Erklärung:
Anzahlung auf die Kaufsumme.
Ankauf (III)
Erklärung:
Erwerb von Grundeigentum.
- Belegtext:
wann der ankauf [frz. acquisition] nicht gerichtlich geschiehet
Datierung: 1719
Fundstelle: CCPrut. II 415
- Fundstelle: Schirmer,KaufmWB. 12
Wort danach: ankaufen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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