Wort davor: anhegen
anheimbringen
- Belegtext:
der innhaber des guts ist schuldig, die dienst dem grundherrn selbst anheim zu bringen
Datierung: 1550
Fundstelle: Walther,Tract. VIII Kap. 9
Wort danach: anheimfallen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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