Wort davor: anhecken
anheften
anheften (I)
Erklärung:
am Ufer anlegen.
anheften (II)
anheften (II 1)
Erklärung:
durch Anschlag bekannt machen.
- Belegtext:
damit ... angeheftem mandat ... nach ... gelebt werde
Datierung: 1625
Fundstelle: FreibDiözArch. 27 (1899) 325
anheften (II 2)
- Belegtext:
sol ... ihre rechte hand ... ann den pfosten auff der richtstatt mit einem eisern nagel angehefftet werden
Fundstelle: ZMarienwerder 52 (1914) 76
anheften (II 3)
Erklärung:
beifügen.
- Belegtext:
mit angehefteter drouwe
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 121 § 6
- Belegtext:
angeheffte frag
Fundstelle: BambCorr. Art. 137
anheften (II 4)
Wort danach: anhegen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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