Wort davor: Anhänger

anhängig

anhängig (I)
Erklärung: zugehörig.

anhängig (I 1)

anhängig (I 1 a)
Erklärung: (gerichts)untertänig, untertan.

anhängig (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: zuständig.
anhängig (I 1 b)
Erklärung: einer Empörung, Partei, Konfession usw. angehörig.
anhängig (I 1 b Spiegelstrich 1)
Erklärung: aufrührerisch.
anhängig (I 2)
Erklärung: als Besitz zugehörig.
anhängig (I 3)
Erklärung: eingeschlossen, zusammenhängend mit.
anhängig (II)
Erklärung: -machen bei Gericht vorbringen, das Verfahren eröffnen.
anhängig (III)
Erklärung: schwebend.
anhängig (IV)
Erklärung: bergmännisch: sich anhängig machen 'Abschlagszahlung auf die Zubuße leisten'.

Wort danach: Anhängigmachung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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