Wort davor: Angsterbrief

Angstergeld

Angstergeld (I)
Erklärung: von Privaten bezogenes Ungeld.

Angstergeld (II)
Erklärung: wie Hauptangster, Kopfsteuer.

Wort danach: Angsterpfennig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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