Wort davor: Angewette

angewinnen

angewinnen (I)
Erklärung: auf gerichtlichem Wege.

angewinnen (I 1)
Erklärung: etwas erlangen.

angewinnen (I 2)
Erklärung: töten.
angewinnen (I 3)
Erklärung: etwas erzwingen.
angewinnen (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Zugeständnis.
angewinnen (I 4)
angewinnen (I 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gegensatz.
angewinnen (II)
Erklärung: durch Besiegung oder Gewalt.

angewinnen (II 1)
Erklärung: etwas fortnehmen.
angewinnen (II 2)
Erklärung: erringen.
angewinnen (II 3)
angewinnen (III)
Erklärung: Gestein, Erz usw. (in eines anderen Grubenfeld) gewinnen 14. Jh. ÖW. I 198.
angewinnen (IV)

angewinnen (IV 1)
Erklärung: ausliefern.
angewinnen (IV 2)
angewinnen (V)
Erklärung: hinzuerwerben.
vgl. anwinden, anwinnen.

Wort danach: Angewöhnlaib

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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