Wort davor: Angewette
angewinnen
angewinnen (I)
Erklärung:
auf gerichtlichem Wege.
angewinnen (I 1)
Erklärung:
etwas erlangen.
angewinnen (I 2)
Erklärung:
töten.
angewinnen (I 3)
Erklärung:
etwas erzwingen.
- Belegtext:
wem der rate daz geschoß nicht angewinnen kan
Datierung: 1404
Fundstelle: RudolstadtStR. 216
Faksimile
- Belegtext:
wedirstatunge ðes geldis angewinnen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: LSchrP. 242
Faksimile
- Belegtext:
emendem äst ugewännen eine Zahlung, Arbeit von jemandem erzwingen
Fundstelle: SiebbWB. I 126
angewinnen (I 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Zugeständnis.
angewinnen (I 4)
angewinnen (I 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Gegensatz.
angewinnen (II)
Erklärung:
durch Besiegung oder Gewalt.
angewinnen (II 1)
Erklärung:
etwas fortnehmen.
angewinnen (II 2)
Erklärung:
erringen.
- Belegtext:
die ... knecht hetten die oberhand angewunnen
Datierung: 1527
Fundstelle: Turmair,BayrChr. I 1049
angewinnen (II 3)
angewinnen (III)
Erklärung:
Gestein, Erz usw. (in eines anderen Grubenfeld) gewinnen 14. Jh. ÖW. I 198.
- Datierung: 1400
Fundstelle: SchemnitzBergr. Art. 18
[weitere Angaben: und öfter]
angewinnen (IV)
angewinnen (IV 1)
Erklärung:
ausliefern.
angewinnen (IV 2)
angewinnen (V)
Erklärung:
hinzuerwerben.
vgl.
anwinden,
anwinnen.
Wort danach: Angewöhnlaib
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten