Wort davor: angewandt

Angewann

Angewann (I)
Erklärung: durch Rasenstücke befestigtes Teichufer?

Angewann (II)
Erklärung: Acker, der mit seiner Langseite der Schmalseite anderer Äcker vorliegt.

Wort danach: angewärtig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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