Wort davor: angewandt
Angewann
Angewann (I)
Erklärung:
durch Rasenstücke befestigtes Teichufer?
Angewann (II)
Erklärung:
Acker, der mit seiner Langseite der Schmalseite anderer Äcker vorliegt.
- Belegtext:
uff den ahngewanden
Datierung: 1659
Region/Autor/Textsorte:
Montzingen (Kr. Kreuznach)
Fundstelle: Heymann,Arb. 41 S. 60
- Fundstelle: BadWB. I 51
Wort danach: angewärtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten