Wort davor: Angerpferd

Angerrecht

Angerrecht (I)
Erklärung: Flurrecht, Auenrecht.

Angerrecht (II)
Erklärung: Recht des [Wiesen] Nießbrauchs.

Wort danach: Angertag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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