Wort davor: Angermadrecht
(Angermeister)
Erklärung:
Frachtzunftmeister.
- Datierung: 1565
Region/Autor/Textsorte:
SchifferO.
Fundstelle: SchlettstStR. 872
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- Belegtext:
die zwen engermeister sollent schweren, die enger, so durch frembde personen zu füren begert werden, ... die sollent sie uff das aller glichest under die zunft deilen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SchlettstStR. 524
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Wort danach: angern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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