Wort davor: angerichten

(Angerleger)
Erklärung: Steuerempfänger.
sprachliche Erläuterung: els. engerleger.

Wort danach: Angermad

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten