Wort davor: Angelobung

angelten

angelten (I)
Erklärung: als rechtskräftig errichten.

angelten (II)
Erklärung: zustehen.

Wort danach: Angelübde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten