Wort davor: Angelobe
angeloben
sprachliche Erläuterung:
angloben, anglaben, angelüben, angeliben.
vgl.
anloben,
zusagen.
angeloben (I)
Erklärung:
[feierlich] versprechen [seinen Verpflichtungen nachzukommen].
angeloben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Treue schwören, Untertaneneid leisten.
- Belegtext:
die im angeloben und ir treu geben
Datierung: 1486
Fundstelle: ZBergr. 48 (1907) 504
- Belegtext:
sich angeloben und den ... eltesten darauf die handtstreckung thuen
Datierung: 1585
Fundstelle: RevalStR. II 61
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
kein ander herrn erkhennen noch an geloben
Datierung: 1586
Fundstelle: MittSchulg. 1 (1891) 139
- Belegtext:
mit handgegebener treu angeloben
Datierung: 1614
Fundstelle: ZNdSachs. 1886 S. 212
- Datierung: 1740
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 125
[weitere Angaben: und öfter]
- Belegtext:
zu einem angelobten unterthan anzunehmen
Datierung: 1740
Fundstelle: ÖVerordn. 36
angeloben (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Frieden, Urfehde schwören.
angeloben (II)
Erklärung:
ein Hauszeichen anerkennen.
angeloben (III)
Erklärung:
substantivisch: Versprechen.
- Belegtext:
welche solches angeloben geleistet
Datierung: 1695
Fundstelle: Lahner,Samml. 184
Wort danach: Angelöbnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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