Wort davor: angelangen
Angeld
vgl.
Nachgeld.
Sachhinweis:
Gegensatz Nachgeld.
Angeld (I)
Erklärung:
Anzahlung, Draufgabe.
Angeld (II)
Erklärung:
Ratenzahlung (von rückständigem Strafgeld).
Angeld (III)
Erklärung:
Zuschuß, Beitrag.
- Belegtext:
ein angelt zu einem eygnem herdlein mitgeben
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Mathesius VI 266
Angeld (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Eintrittsgeld.
- Belegtext:
11 ß to annghelde
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Mensing
Angeld (IV)
Erklärung:
Handgeld.
Angeld (V)
Erklärung:
Akzise, Ungeld.
Wort danach: angelden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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