Wort davor: Angelande

angelangen

angelangen (I)
Erklärung: transitiv.

angelangen (I 1)
Erklärung: jemanden belangen, zur Rechenschaft ziehen, zur Rede stellen.

angelangen (I 2)
Erklärung: um etwas angehen, fordern.
angelangen (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: ein Gut beanspruchen.
angelangen (II)
Erklärung: intransitiv: durch Erbschaft zufallen.

Wort danach: Angeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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