Wort davor: angehören
angehörig
angehörig (I)
Erklärung:
zugehörig.
angehörig (II)
Erklärung:
zustehend.
- Belegtext:
ihr zuvor angehöriges schwertteil
Datierung: 1643
Fundstelle: RhgLBr. Art. 41
angehörig (III)
Erklärung:
untertan, untertänig.
angehörig (IV)
Erklärung:
Bewohner der zugewandten Orte und der 'gemeinen Herrschaften' der Schweiz uä.
Wort danach: Angehörigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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