Wort davor: angehören

angehörig

angehörig (I)
Erklärung: zugehörig.

angehörig (II)
Erklärung: zustehend.
angehörig (III)
Erklärung: untertan, untertänig.
angehörig (IV)
Erklärung: Bewohner der zugewandten Orte und der 'gemeinen Herrschaften' der Schweiz uä.

Wort danach: Angehörigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten