Wort davor: Angeher

Angehör

Angehör (I)
Erklärung: Eigentum.

Angehör (II)
Erklärung: der Verwandte.
Angehör (II Spiegelstrich 1)
sprachliche Erläuterung: koll.: die Angehörigen.

Wort danach: angehören

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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